HAUPTINFO
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen dem Reisebüro Apodos doo, im Folgenden Apodos genannt, oder dessen autorisierte Agentur, und dem Reisenden, der eine bestimmte von Apodos organisierte Tour/Stadtrundfahrt anfordert. Sollte eine bestimmte Bestimmung im Programm von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten die im Programm festgelegten Bedingungen. Bei telefonischen Verkäufen oder Verkäufen über das Internet wird davon ausgegangen, dass der Reisende die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Buchung der Dienstleistung per Telefon oder Internet akzeptiert hat. Als Reiseleiter oder Reisender gilt jede Person, die eine gültige Reservierung vornimmt oder eine Tour/Stadtrundfahrt kauft/bezahlt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Verkauf von Ausflügen, die von anderen Reiseanbietern organisiert werden, bei denen Apodos als Vermittler auftritt und für die Reisenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten.
Reisende können sich für eine von Apodos organisierte Rundreise/Städtetour bei Apodos oder einem autorisierten Reisebüro anmelden. Das Reiseprogramm gilt als Angebot. Auf Grundlage des Angebots wird dem Reisenden schriftlich oder mündlich eine passende Reise angeboten. Mit der Anmeldung erhält der Reisende das Apodos-Dokument (Rechnung/Ticket/Reisevertrag), aus dem alle Details der gebuchten Reise und der Zusatzleistungen sowie die Zahlungsmodalitäten und etwaige weitere Vereinbarungen hervorgehen. Der Reisende ist verpflichtet, das Dokument zu prüfen und im Falle von Unstimmigkeiten oder Fehlern innerhalb von drei (3) Tagen nach Rechnungsstellung Anzeige zu erstatten. Der Vertrag gilt mit der Bezahlung der Rechnung als abgeschlossen. Apodos verpflichtet sich, Dienstleistungen mit den im Vertrag/Ausflugs-/Besichtigungsprogramm angegebenen Inhalten und Merkmalen anzubieten und die Rechte und Interessen der Reisenden gemäß guter Geschäftspraxis zu wahren. Die Informationen, die der Reisende bei der Anmeldung erhält, stellen für Apodos keine über die im Vertrag/Programm oder Angebot genannten Verpflichtungen dar. Im Zweifel gilt stets: ein schriftliches Angebot, eine Rechnung oder ein Reisevertrag, eine schriftliche Auskunft oder eine schriftliche Erklärung
Die Preise für Ausflüge/Stadtbesichtigungen werden in Euro (EUR) angegeben und gelten vom Tag der Programmveröffentlichung bis zur Änderung. Leistungspreise in anderen Währungen werden zum am Tag der Programmveröffentlichung gültigen Wechselkurs berechnet. Der Preis beinhaltet die im Programm aufgeführten Leistungen. Der Reisende hat Anspruch auf den Preis am Tag des Vertragsabschlusses/der Rechnungsstellung.
Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem der Passagier bei Apodos oder einem autorisierten Reisebüro ankommt, d. h. an dem Apodos eine Zahlung auf einem Transaktionskonto erhält. Eine Reservierung gilt als bestätigt. Zahlt der Passagier nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, bedeutet dies eine Stornierung der Reise und es gelten logischerweise die Stornierungsklauseln des Passagiers aus Punkt IX. dieser Allgemeinen Verträge. Apodos kann im Programm bestimmen, dass der Reisende eine bestimmte Dienstleistung, die vor Ort zu erbringen ist, an seinen Vertreter bezahlt („obligatorische Vor-Ort-Zahlung“). In diesem Fall fungiert Apodos nicht als Veranstalter oder Vermittler, sondern nur als Informant. In diesem Fall erfüllt der Reisende alle Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Erbringer der Vor-Ort-Dienstleistung. Wenn eine Buchung über ein Reisebüro erfolgt, gelten alle Bestimmungen dieses Punktes logischerweise auch für ein autorisiertes Reisebüro.
Falls Apodos nicht der Reiseveranstalter ist, fungiert er als Informant. In diesem Fall werden die vom Reiseveranstalter erhaltenen Informationen an den Reisenden übermittelt und bei der Buchung der Reise/Leistung unterstützt. Die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter muss in den Apodos-Unterlagen aufgeführt sein. Es wird davon ausgegangen, dass Apodos derartige Angebote im Namen und auf Rechnung Dritter abwickelt. Eventuelle Beschwerden können vom Reisenden direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden.
Bei der Buchung bei Apodos Travel Company wird dem Reisenden die Möglichkeit einer Reiseversicherung angeboten, die aus einer Unfallversicherung, einer Versicherung gegen Verlust und Gepäckschäden, einer Reiserücktrittsversicherung und einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten bestehen kann. Bei Bedarf kann der Reisende die oben genannten Versicherungen bei Apodos Travel Company oder direkt bei einer der Versicherungsgesellschaften abschließen. Bei Versicherungsverträgen mit Apodos Travel Company fungiert die Agentur als Vermittler.
Der Reisende hat das Recht, die Reise in der Niederlassung, in der er die Reise beantragt hat, oder direkt bei Apodosa zu stornieren. Im Falle der Stornierung einer Reise durch den Reisenden ist Apodos berechtigt, eine Stornierungsgebühr zu erheben.
Sofern im Programm nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden schriftlichen Stornierungsbedingungen:
– Bei Stornierungen von Reservierungen, die 8 oder mehr Tage vor der Durchführung des Ausflugs erfolgen, hat der Gast Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge.
– Bei Stornierungen von 7 bis 2 Tagen vor der Durchführung behält die Agentur 30% des Ausflugs-/Besichtigungspreises ein.
– Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der Durchführung der Buchung behält die Agentur 100% des gezahlten Betrags ein.
– Nichtabsage (No Show) 100% des Reisepreises.
Unabhängig von den oben genannten Stornierungskosten können diese höher ausfallen, wenn diese in den Bedingungen für die Reiseorganisation festgelegt sind, so dass dies in den Verkaufsbedingungen von Apodus und/oder den Bedingungen von Geschäftspartnern festgelegt ist.
Unabhängig von den oben genannten Kosten können die Stornierungskosten abweichen, wenn dies im Reise- oder Vertragsprogramm festgelegt ist.
Die Höhe der Reiserücktrittskosten für den Fall, dass Apodos nicht Reiseveranstalter ist, richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen Handlungen des Veranstalters.
Apodos behält sich das Recht vor (und kommt diesem nicht nach), den Tag und die Uhrzeit der Abreise zu ändern oder den Ausflug aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen und andere unvorhersehbare Ursachen, auf die Apodos keinen Einfluss hat) abzusagen, ohne dass hierfür eine besondere Entschädigung und in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zum Personenverkehr entsteht.
Der Reisende ist verpflichtet, den Vertreter von Apodos bei seiner Ankunft über die Unregelmäßigkeiten zu informieren. Kann die Beschwerde vor Ort gelöst werden und meldet der Reisende die Mängel oder Unregelmäßigkeiten nicht, gilt dies als Zustimmung zu einer solchen Dienstleistung und er verliert das Recht auf spätere Reklamationen.
Ein Reisender kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde, eine schriftliche Beschwerde einreichen und muss begründet sein. Aus diesem Grund muss der Reisende der Beschwerde entsprechende Beweise und / oder entsprechende Bestätigungen der tatsächlichen Situation beifügen, auf deren Grundlage der Reisende seine Anfragebedingungen und / oder andere Handlungen des Veranstalters erfüllt.
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 des „Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus“ („Narodne novine“, Nr. 130/17, 25/19, 98/19, 42/20 und 70/21) hat der Kunde das Recht, eine schriftliche Beschwerde im Geschäftsbüro des Reisebüros Apodos doo einzureichen.
Wir werden auf die schriftliche Beschwerde innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde an Ihre Kontaktadresse antworten.
Apodos bietet einzigartige Reiseerlebnisse und Touren ab Split, Kroatien. Unser außergewöhnlichstes Angebot ist die Sightseeing-Tour durch Split mit dem offenen Bus.